Allgemeine Anforderungen an die Montage des Hausbausatzes
Bau
Die Bauarbeiten müssen von einem Bauunternehmen ausgeführt werden, das über ein „Zertifikat über die Berechtigung zur Montage von nach der SIPwall-Technologie hergestellten Hausbausätzen“ verfügt.
Die Bauarbeiten müssen gemäß geltender Gesetzgebung, SNiP und „Empfehlungen der Firma SIPwall zur Montage des Hausbausatzes“ ausgeführt werden.
Vor der Montage des Hauses müssen das Fundament und der untere Teil der Paneele mit Abdichtungsmitteln behandelt werden, um Pilzbefall des Materials zu verhindern.
Beim Bau darf nur das im Projekt angegebene Spezialbefestigungsmaterial verwendet werden, das der Konstruktion des Hauses Steifigkeit verleiht. Bei der Montage des Hauses sind außerdem Maßnahmen zu treffen, um das Befestigungsmaterial vor Witterungseinflüssen zu schützen.
Die Zeit zwischen dem Aufstellen des Hauses und der Herstellung des Dachs sowie der natürlichen Zu- und Abluftlüftung darf höchstens 7 Tage betragen (Pkt. 8.6 SP 31-105-2002 „Planung und Bau energieeffizienter Einfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise“, hinsichtlich der Anforderungen an den Schutz der Dach- und Hauskonstruktionen vor dem Eindringen von Regen, Schmelzwasser und Schnee).
Die Zeit zwischen dem Aufstellen des Hauses und der Herstellung der Fassade darf höchstens 15 Tage betragen (Pkt. 10 SP 31-105-2002 „Planung und Bau energieeffizienter Einfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise“, hinsichtlich der Anforderungen an den Schutz der Außenwände des Hauses vor dem Eindringen von Luftfeuchtigkeit und Luft in die Konstruktion).
Die Zeit zwischen dem Aufstellen des Hauses und dem Einbau der Fenster und Türen darf höchstens 15 Tage betragen.
Die Konstruktionen des Hauses dürfen ungeschützt höchstens 12 Tage gelagert werden.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen übernimmt das Herstellerwerk keine Gewährleistung.
Bei der Montage der Konstruktionen sind weiche Anschlagbänder zu verwenden.
Nach der Errichtung des Hauses sind in den ersten Tagen Maßnahmen zur gleichmäßigen Trocknung der Holzkonstruktionen von natürlicher Feuchtigkeit durchzuführen.
Im Haus muss unbedingt eine natürliche Zu- und Abluftlüftung gemäß geltenden SNiP eingebaut sein.
Elektroinstallationsarbeiten dürfen nur von qualifizierten Monteuren nach einem gemäß SNiP erstellten Projekt ausgeführt werden.
Verboten:
- im Haus und unmittelbar neben dem Haus offenes Feuer zu entfachen;
- Fenster und Eingangstüren ohne Einbau einer natürlichen Zu- und Abluftlüftung gemäß SNiP im Haus einzubauen;
- die Konstruktion des Hauses ohne schriftliche Zustimmung des Herstellerwerks zu verändern.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen übernimmt das Herstellerwerk keine Gewährleistung für die Qualität der Wandelemente.
Anforderungen an den Zusammenbau und die Montage von Brettschichtholzkonstruktionen (BSH)
Mit dem Zusammenbau und der Montage vorgefertigter BSH-Konstruktionen darf erst begonnen werden, nachdem alle Metallverbindungen nachgezogen und Mängel beseitigt wurden, die beim Transport, bei der Lagerung und beim Anzeichnen der Einbaustellen für Pfetten, Abstandhalter usw. entstanden sind.
Bei der Montage von BSH sind Maßnahmen zu treffen, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Zeit zwischen dem Aufstellen der Konstruktionen und der Herstellung des Dachs sollte möglichst kurz sein.